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Die Problematik des Parallelbetriebes ist in Abbildung 9 dargestellt und basiert auf der Tatsache, dass die Kreiselpumpe im Gegensatz zur Verdrängerpumpe keine von der Konstruktion vorgegebene Fördermenge hat. Die Fördermenge der Kreiselpumpe ist abhängig von den jeweiligen druckseitigen Widerständen und ergibt sich aus dem Schnittpunkt der Pumpenkennlinie mit der Rohrleitungskennlinie (siehe 2.1).
Bei einer Installation gemäß Abb. 8 ermittelt der Projektant die Rohrleitungskennlinie bzw. die erforderliche Förderhöhe Herf, die gewährleistet, dass beide Pumpen im Parallelbetrieb die erforderliche Menge Q1 + Q2 zum Verbraucher fördern. Anhand der saugseitigen Widerstände wird der NPSH-Wert der Anlage für die Menge Q1 bzw. Q2 ermittelt, wobei diese Mengen in der Regel identisch sind. Die Pumpen werden dann so ausgelegt, dass der Pumpen-NPSH-Wert bei den Mengen Q1 / Q2 ausreichend Abstand zum Anlagen-NPSH-Wert hat. Hiermit ist kavitationsfreier Betrieb gewährleistet, wenn tatsächlich beide Pumpen im Betrieb sind.
Wird jedoch, z.B. im Anfahrbetrieb, nur eine Pumpe gestartet, so arbeitet diese Pumpe bei der Menge Qmax, wenn in der gemeinsamen Druckleitung kein Drosselorgan bzw. kein Mengengrenzer vorhanden ist. In diesem Falle muss gewährleistet sein, dass der NPSH-Wert der Anlage auch bei Qmax noch über dem sich dann ergebenden Wert der NPSH-Pumpe liegt. Ist dies nicht der Fall, so muss durch ein entsprechendes Drosselorgan sichergestellt werden, dass die zulässige Fördermenge nicht überschritten wird. |