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Pumpen mit Permanentmagnetkupplungen arbeiten wartungsfrei und benötigen während des Betriebes keine laufende manuelle Überwachung. Magnetgekuppelte Pumpen gelten nicht als elektrische Betriebsmittel. Niveauwächter, Temperaturüberwachungsgeräte oder Mindestförderstromüberwachung, werden für diese Maschinen vom Gesetzgeber im Gegensatz zu Spaltrohrmotorpumpen, nicht zwingend vorgeschrieben, auch wenn es sich um Installationen im Ex-Bereich handelt. Es ist jedoch zu beachten, dass unzulässige Betriebsbedingungen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden, zum Teil erhebliche Pumpenschäden und Gefahren hervorrufen können. Im Extremfalle kann es bei Beschädigung des Spalttopfes auch zur Gefährdung des Bedienungspersonals und der Umwelt durch austretende Leckagen kommen.
Nachstehend werden mögliche Betriebsstörungen beschrieben und Einrichtungen empfohlen, die Schäden durch solche Betriebsstörungen vermeiden. Die endgültige Entscheidung, welche Überwachungseinrichtungen letztendlich installiert werden, liegt in der Verantwortlichkeit des Betreibers. Vorliegende Betriebserfahrungen mit vergleichbaren Betriebsbedingungen, Referenzen der Firme DICKOW mit anderen Betreibern und auch die Eigenschaften des zu fördernden Mediums müssen berücksichtigt werden. Die Temperaturüberwachung hat z.B. bei Förderung siedender Medien, wo Siedepunktsüberschreitung unbedingt vermieden werden muss, einen höheren Stellenwert als bei Medien mit ausreichendem Abstand zur Siedetemperatur. Pumpenkonstruktion und spezielle Anforderungen sollten ebenfalls beachtet werden.
Ein sehr wichtiger Faktor ist die einwandfreie Installation gelieferter Überwachungseinrichtungen. Sicherheitsanforderungen, Betriebsanweisungen und Schaltpläne zur Verbindung mit der Motorsteuerung müssen auf jeden Fall beachtet werden. Die sicherste Überwachung ist wertlos, wenn sie nicht ordnungsgemäß installiert wurde. |