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3.1 Motorüberwachung, Lastwächter

Die Motorüberwachung basiert auf der Tatsache, dass bei Kreiselpumpen und Seitenkanalpumpen jede Änderung des Förderstromes bei konstanter Drehzahl auch eine Änderung der Wellenleistung und damit der abgegebenen Motorleistung bewirkt.

Abb. 14

Der Lastwächter kontrolliert während des laufenden Betriebes elektronisch die Wirkleistung des Antriebsmotors und schaltet die Maschine ab, wenn die vorgegebenen Grenzwerte Pmax und Pmin über- bzw. unterschritten werden. Ein besonderer Vorteil der Motorüberwachung liegt in der kostensparenden Installation. Die Motorüberwachung benötigt keine zusätzlichen Sensoren und Verkabelungen zur Pumpe, sondern wird direkt in die Zuleitung des Antriebsmotors geschaltet und ist so die wirtschaftlichste und einfachste Art der Überwachung. Nachträglicher Einbau ist jederzeit möglich. Die Motorüberwachung empfiehlt sich besonders für Fördermedien mit ausreichendem Abstand zur Siedetemperatur.

Im Gegensatz zur Überwachung nach der "Phasenwinkelmessung" können die zulässigen Werte anhand der Pumpenkennlinie und des zu erwartenden Motorwirkungsgrades berechnet und die Grenzwerte bereits bei Auslieferung fixiert werden.

Die Motorüberwachung schützt die Pumpen gegen folgende unzulässige Betriebszustände:

 

1.

Trockenlauf, entkuppelte Magnete

Die normalsaugenden DICKOW-Kreiselpumpen, Typen NM, KM, PRM, HZM, sind mit diamantbeschichteten SiC-Gleitlagern ausgerüstet. Diese Lager sind trockenlaufgeeignet, da hierbei keine hydraulischen Kräfte wirken.                                         
Die Motorüberwachung dient hier nicht zur Vermeidung von Gleitlagerschäden, sondern schützt die Magnetkupplungen vor Entmagnetisierung durch Überhitzung, da sowohl bei Trockenlauf als auch bei Betrieb mit abgerissener Magnetkupplung (Läufer blockiert) kein interner Zirkulationsstrom zur Abführung der Wirbelstromverlustwärme (siehe 2.4) vorhanden ist. In beiden Fällen wird der Antriebsmotor nur mit der Magnetverlustleistung, d.h. nur mit einem Bruchteil seiner Nennleistung belastet. D.h. die eingestellte Mindestleistung Pmin wird nicht erreicht und die Motorüberwachung setzt die Maschine nach Ablauf der Startverzögerung still.

 

2. Betrieb gegen geschlossenen Druckschieber, Mindestmenge

Bei Unterschreitung der Mindestmenge Qmin steigt die Temperatur im Bereich der Magnetkupplung stark an.

Dies kann zu Siedepunktüberschreitung im Gleitlagerbereich und damit zur Zerstörung der Gleitlagerung führen. Die Motorüberwachung schaltet die Pumpe ab, sobald die eingestellte Mindestleistung Pmin unterschritten wird. Die Mindestleistung Pmin muss mindestens 25% der Motornennleistung betragen, da sonst die Berechnung des Einstellwertes über die Wirkleistung zu ungenau wird.

 

3. Kavitation

Kavitation ist beim Betrieb magnetgekuppelter Pumpen unbedingt zu vermeiden (siehe 2.2.1 NPSH-Werte). Aus dem Schnittpunkt von NPSH-Anlagen und NPSH-Pumpe ergibt sich die maximal zulässige Fördermenge Qmax und die maximal mögliche Antriebsleistung Pmax. Die Motorüberwachung schaltet die Pumpe ab, wenn Pmax überschritten wird, Kavitation wird somit verhindert.

 

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